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Corona Schweiz - die aktuelle Situation

von schmid     Samstag 25.06.2022     3 Kommentare



In der Schweiz wurden am 1. April 2022 alle verbleibenden Covid-19-Beschränkungen aufgehoben. Nach einem Rückgang der Fälle stieg die Zahl der Neuinfektionen zwischen Mai und Anfang Juli wieder an, was auf zwei neue Omicron-Untervarianten, BA.4 und BA.5, zurückzuführen ist. Diese letzte Welle ist inzwischen abgeklungen.

Angesichts des Anstiegs der Fälle und der Verbreitung der Omicron-Untervarianten sollten über 80-Jährige und gefährdete Personen eine zweite Covid-Auffrischungsimpfung erhalten, so die Behörden am 5. Juli. Es wurden jedoch keine neuen Einschränkungen für die Öffentlichkeit angekündigt.

Alle übrigen Massnahmen wurden am 1. April aufgehoben. Masken sind in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr vorgeschrieben, und für positive Fälle gilt keine fünftägige Isolationspflicht mehr. Die gesundheitsbezogenen Beschränkungen für einreisende Personen wurden im Februar aufgehoben.

Heute (09.09.2022) wurden für den vorangegangenen Sieben-Tage-Zeitraum insgesamt 14'475 neue Covid-Fälle gemeldet - 5,4 Prozent weniger als in der Vorwoche. Es gab 196 neue Krankenhauseinweisungen und sieben gemeldete Todesfälle.

In der Schweiz mit ihren 8,7 Millionen Einwohnern sind bereits mehr als 13'800 Menschen im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Rund 70 Prozent der Bevölkerung haben zwei Dosen des Impfstoffs erhalten.

Letzte Massnahmen

Seit dem 1. April gibt es in der Schweiz keine Pandemiebeschränkungen mehr. Am 30. März gab die Regierung bekannt, dass die letzten verbleibenden Massnahmen aufgehoben werden, insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen sowie die obligatorische fünftägige Isolierung nach einem positiven Test.

Seit dem 17. Februar müssen die Menschen beim Betreten von Bars, Restaurants und anderen Innenräumen wie Sportstätten, Theatern oder Konzertsälen kein Covid-Zertifikat mehr vorweisen. Es gibt auch keine Beschränkungen mehr für die Grösse privater Versammlungen, und für Grossveranstaltungen muss keine Genehmigung mehr beantragt werden.

Vom 20. Dezember 2021 bis zum 17. Februar 2022 durften nur geimpfte oder von Covid-19 genesene Personen Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen betreten und an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen teilnehmen (die 2G-Regel). In diesen Einrichtungen bestand ausserdem Maskenpflicht, und Speisen und Getränke durften nur im Sitzen verzehrt werden.

Wie ist die Viruslage?

Nach einem dreimonatigen Rückgang der Infektionen stieg die Zahl der neuen Fälle zwischen Mai und Anfang Juli wieder an, was auf die Verbreitung von zwei neuen Omicron-Subvarianten, BA.4 und BA.5, zurückzuführen ist. Diese jüngste Welle ist inzwischen abgeflaut.

Nach Angaben der Gesundheitsbehörden ist die Situation derzeit unter Kontrolle. Die Zahl der Spitaleinweisungen ist nach wie vor gering, die Situation auf der Intensivstation ist unter Kontrolle und die Zahl der Todesfälle ist auf einem sehr niedrigen Niveau, teilte das BAG am 5. Juli mit.

Rund 95% der Schweizer Bevölkerung (8,7 Millionen) haben durch Impfung oder Infektion Antikörper gegen das Virus entwickelt. Das BAG rechnet in den kommenden Wochen nicht mit einer Überlastung des Spitalsystems. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass eine Infektion mit den Untervarianten BA.4 und BA.5 schwerwiegendere Auswirkungen habe als frühere Varianten, schreibt das BAG.

Längerfristig werde das Coronavirus wahrscheinlich nicht verschwinden, so die Regierung, sondern endemisch werden, wobei in Zukunft mit saisonalen Wellen zu rechnen sei. Die Verantwortung für die Eindämmung des Virus wurde den kantonalen Behörden übertragen, wobei eine Phase erhöhter Wachsamkeit bis zum Winter 2022-2023 vorgesehen ist.

Die Behörden raten der Bevölkerung weiterhin, die geltenden Hygiene- und Distanzierungsvorschriften einzuhalten.

Impfung und Behandlung

Etwa 70 Prozent der Bevölkerung sind vollständig geimpft (zwei Dosen). Etwa 44% haben eine Auffrischungsimpfung erhalten. Angesichts des Anstiegs der Fälle im Frühsommer 2022 haben die Behörden am 5. Juli empfohlen, dass über 80-Jährige und gefährdete Personen eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten sollten. Eine ähnliche Empfehlung für den Rest der erwachsenen Bevölkerung wird für den Herbst erwartet.

Bislang sind vier Impfstoffe zugelassen worden: Pfizer/BioNTech und Moderna, die beide auch für Kinder (ab fünf Jahren) und Jugendliche zugelassen sind, der von Johnson & Johnson hergestellte Ein-Dosis-Impfstoff von Janssen und der im April 2022 zugelassene proteinbasierte Impfstoff Nuvaxovid.

Die Aufsichtsbehörde Swissmedic prüft derzeit auch das Zulassungsgesuch für einen bivalenten Impfstoff von Moderna, der sowohl gegen die neuen Omicron-Varianten als auch gegen die ursprünglichen Varianten schützen soll.

Die Behörden haben 36 Millionen Dosen von Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca, Curevac und Novavax für die 8,7 Millionen Einwohner bestellt. Im August 2021 unterzeichnete die Regierung einen Vertrag mit Pfizer/BioNTech über die Lieferung von Impfstoffen für die nächsten zwei Jahre.

Masken und Tests

Seit dem 1. April besteht keine Maskenpflicht mehr in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Gesundheitseinrichtungen. Die Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken in Schulen, Geschäften, Konzertsälen, am Arbeitsplatz oder in anderen öffentlichen Einrichtungen endete bereits am 17. Februar.

Zu Beginn der Pandemie beschloss die Regierung eine erweiterte Teststrategie sowie ein Konzept zur Ermittlung von Kontaktpersonen, um die sozialen Distanzierungsmassnahmen zu erleichtern. Auch die Smartphone-App SwissCovid, ein System zur Ermittlung von Kontaktpersonen, wurde entwickelt. Sie wurde später am 1. April 2022 abgeschafft.

Der Staat übernimmt die Kosten für bestimmte Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat führen, wie vom Parlament beschlossen. Erstattet werden Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests (Massentests, wie sie in Schulen eingesetzt werden). Selbsttests, individuelle PCR-Tests und Antikörpertests werden nicht übernommen (obwohl individuelle PCR-Tests für Personen, die Symptome haben oder in engem Kontakt mit einer infizierten Person standen, kostenlos sind).

Reisen in die und aus der Schweiz

Am 2. Mai 2022 hob die Schweiz alle verbleibenden Covid-bezogenen Einreisebestimmungen für Reisende auf, die in das Land einreisen, unabhängig vom Herkunftsland.

Seit dem 17. Februar sind auch die gesundheitsbezogenen Massnahmen für Einreisende aufgehoben worden. Es ist nicht mehr erforderlich, einen Nachweis über die Impfung, die Genesung oder einen negativen Test vorzulegen oder ein Einreiseformular auszufüllen.

Das offizielle staatliche Programm Travelcheck und die Website des SEME geben detailliert Auskunft darüber, wer unter welchen Bedingungen in die Schweiz einreisen darf. Auch das BAG stellt aktuelle Informationen zur Verfügung.

Schweizer Reisende, die eine Reise ins Ausland planen, sollten sich über die Einreisebedingungen ihres Ziellandes oder ihrer Zielregion informieren. Das Auswärtige Amt verfügt über einen Leitfaden für Auslandsreisen während der Pandemie, der auf Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar ist.

Wie ist die Situation für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland?

Wer einen Schweizer Pass oder eine gültige Schweizer Aufenthaltsbewilligung hat, kann jederzeit in die Schweiz einreisen.

Gemäss dem Auslandschweizergesetz haben Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer keinen Anspruch auf eine organisierte Ausreise aus einem Krisengebiet.

Alle Schweizer Vertretungen im Ausland bleiben für Schweizer Bürgerinnen und Bürger zugänglich, ebenso die Helpline des Aussenministeriums.





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